AGB

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I. Geltung

Vertragsschluss und Lieferungen der Fa. RB fitalia GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im folgenden Käufer) gelten nur insoweit, als die Fa. RB fitalia GmbH ihren ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 2. Angebote und Preislisten sind freibleibend. Verträge mit der Fa. RB fitalia GmbH kommen erst zustande, wenn Bestellungen von dieser ausdrücklich und schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Das gleiche gilt für Abänderungen von Kaufverträgen oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

 3. Zahlungen sind ohne Abzüge, porto- und spesenfrei- auch bei Zahlungen über eine Zentralregulierungsstelle - zu leisten.

 4. Die Zahlung hat nach Rechnungsdatum unabhängig von der Laufzeit der Sendung zu erfolgen. Die Zahlung muss bis zu den angegebenen Fälligkeitstagen bei der Fa. RB fitalia GmbH eingegangen sein. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, soweit kein Verbraucher am Vertragsschluss beteiligt ist. Anderenfalls werden mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Schnecks gelten erst dann als Zahlung, wenn sie am Tage der Fälligkeit eingelöst werden konnten. Zahlungen an Drittpersonen gelten als nicht geleistet.

 5. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

 III. Gefahrenübergang

 Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung zu Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Versicherung gegen die üblichen Transportrisiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. Wird der Versand, die Zustellung oder die Übernahme der Ware aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert oder gerät der Käufer aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.

 IV. Lieferzeit

 1. Die Fa. RB fitalia GmbH bemüht sich angegebene Liefertermine einzuhalten, sie gelten jedoch nur als annähernd und nicht als verbindlich vereinbart. Wird der Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, der Fa. RB fitalia GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegenstand auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung - auch der Zulieferanten, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Aufruhr, Epidemie und behördlichen Maßnahmen jeder Art ist die Fa. RB fitalia GmbH berechtigt, entweder vom Vertrag - auch teilweise - zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verzögerung um eine angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Käufer kann eine Erklärung darüber verlangen, ob die Fa. RB fitalia GmbH vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich die Fa. RB fitalia GmbH nicht oder nicht fristgemäß, so kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche können aus solchen Lieferverzögerungen nicht hergeleitet werden.

 2. .Gerät die Fa. RB fitalia GmbH Schuldhaft in Verzug, kann der Besteller - sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der nicht rechtzeitig geliefert wurde. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung sind (auch im Falle des Rücktritts) ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Fa. RB fitalia GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

 3. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers länger als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, so hat der Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der durchzuführenden Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % zu erstatten. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Die Fa. RB fitalia GmbH ist darüber hinaus berechtigt, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.

 V. Sachmängel

 1. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach Wareneingang schriftlich erhoben werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

 2. Liegt ein Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor und wird dieser rechtzeitig. gerügt und innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht, so kann die Fa.RB fitalia GmbH nach ihrer Wahl unentgeltlich nach bessern oder neu liefern.

 3. Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Das gilt nur dann nicht, wenn das Gesetz längere Fristen vorschreibt (gesetzlicher Rückgriffanspruch; Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie arglistiges Verschweigen des Mangels).

 Die Fa. RB fitalia GmbH ist in jedem Falle Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

 Anspruch auf Neulieferung hat der Käufer nur bei endgültigem Fehlschlagen der Nach- besserung. Statt dessen kann er auch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 4. Darüber hinaus sind alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für jede Art von Folge-schäden) gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird (Produkthaftungsgesetz; Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; Verletz- ung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; Verletzung von sogenannten Kardinals-(Vertrags)-(Pflichten). Eventuelle Schadenersatzansprüche für die Verletzung wesentlicher Kardinalspflichten sind auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

 Auch solche Ansprüche verjähren nach zwölf Monaten, ausgenommen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Farbabweichungen beim Bezugsmaterial- und im Holzton gelten nicht als Mangel.

 VI. Eigentumsvorbehalt

 Alle gelieferten Gegenstände und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur Begleichung eines sich für die Fa. RB fitalia GmbH aus einem etwaigen Kontokorrentkonto ergebenden Guthaben deren uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt der Fa. RB fitalia GmbH erstreckt sich mithin auf sämtliche - auch künftige - Forderungen aus der Geschäftsverbindung und umfasst somit auch die gesamte von der Fa. RB fitalia GmbH gelieferte, ggf. schon bezahlte und noch auf Lager liegende Ware nebst Zubehörteilen.

 Verfügungen über die Kaufgegenstände sind während des Bestehens des Eigentumsvorbe-haltes im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebes des Käufers erlaubt, solange der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtung nicht in Verzug ist. Bei Eingriffen in das Eigentum, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmungen etc., ist die Fa. RB fitalia GmbH unverzüglich unter Übersendung der Unterlagen (Pfändungsprotokoll) zu verständigen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Pfändenden Kenntnis vom Eigentumsrecht der Fa. RB fitalia GmbH zu geben. Eine eventuell notwendige Interventionsklage der Fa. RB fitalia GmbH geht hinsichtlich der Kosten zu Lasten des Käufers.

 Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung des Kaufgegenstände oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an die Fa. RB fitalia GmbH zur Sicherung ab. Etwa eingehende Zahlungen sind unverzüglich an die Fa. RB fitalia GmbH weiterzuleiten. Verkauft der Käufer seinerseits gegen bar oder erhält er sonst Zahlungen seines Abnehmers, so handelt er bei Empfang des Kaufpreises als Bevollmächtigter der Fa. RB fitalia GmbH in Höhe der dieser zustehenden Gesamtforderung. Dieser Betrag ist unverzüglich weiterzuleiten und bis dahin, getrennt von den eigenen Geschäftsgeldern, zu verwahren.

 Sollte der Wert des Sicherungsgutes auf der Grundlage des Verkaufspreises der Fa. RB fitalia GmbH 20 % der Gesamtforderung einschließlich des offenstehenden Kontokorrentsaldos übersteigen, so verpflichtet sich die Fa. RB fitalia GmbH, den übersteigenden Wert frei zu geben. Hierzu muss ihr eine vollständige Aufstellung sämtlicher am Lager der Kunden befindlicher Gegenstände übersandt werden. Es steht im Ermessen der Fa. RB fitalia GmbH, welche Waren sie aus der Haftung frei gibt.

 VII. Teilnichtigkeit

 Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages oder der Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Es gilt dann vielmehr - soweit gesetzlich zulässig - eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende als vereinbart.

 VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 1.  Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Fa. RB fitalia GmbH. Die Fa. RB fitalia GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

 2.  Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Überein-kommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG). Dies gilt insbesondere bei Geschäften mit Auslandsbezug (in- und Export).

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